Dieser Text wurde mit KI erstellt. Grundlage ist die am Ende genannte Quelle.
Für die Erstattung von Fahrtkosten im Schuljahr 2025/26 läuft die Antragsfrist am 31. Oktober 2026 ab. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass verspätet eingehende Anträge abgelehnt werden müssen.
Anspruch können Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen in Vollzeit haben. Ebenfalls erfasst sind Fachoberschulen, Berufsoberschulen und der Teilzeitunterricht an Berufsschulen. Voraussetzung ist ein Schulweg von mehr als drei Kilometern in einer Richtung und der Besuch der nächstgelegenen Schule.
Erstattet werden können Beförderungskosten, die im Schuljahr 2025/26 die Eigenbeteiligung von 490 Euro je Familie beziehungsweise 320 Euro je Schülerin oder Schüler übersteigen. Bei drei oder mehr Kindern mit Kindergeldanspruch oder vergleichbaren Leistungen werden notwendige Beförderungskosten ab dem Monat nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen bis zum Schuljahresende vollständig erstattet. Die Familienbelastungsgrenze entfällt außerdem bei Anspruch der Unterhaltsleistenden auf Bürgergeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II sowie bei dauernder Behinderung, wenn dadurch eine Beförderung erforderlich ist.
Antragsformulare gibt es beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Straße 32, im Bürgerservicezentrum oder in Zimmer B 207 sowie online auf der Homepage des Landratsamts unter „Bildung & Wirtschaft“ im Downloadbereich der Schülerbeförderung. Telefonische Auskünfte erteilt der Bürgerservice unter 08141/519-375 und 08141/519-988.
Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Datum: 20/10/2026
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