Auf dem Waldfriedhof in Fürstenfeldbruck werden Blumen und andere Pflanzen auf Grabstätten immer wieder von Wild angefressen. Nach Angaben der Stadt betrifft das vor allem Bepflanzungen, die Rehen sowie Kaninchen und Hasen als Nahrung dienen. Für Angehörige kann das ärgerlich sein, weil Grabstätten für viele Familien ein wichtiger Ort des persönlichen Gedenkens sind.
Oberbürgermeister Christian Götz verweist darauf, dass der Waldfriedhof einerseits ein Ort der Ruhe und Erinnerung sei, zugleich aber auch Lebensraum verschiedener Tierarten. Der Stadt sei bewusst, dass Schäden an der Grabbepflanzung für Angehörige belastend sein könnten. Deshalb wolle man transparent informieren und zugleich prüfen, welche Möglichkeiten es gebe, den Umgang mit dem Problem für Betroffene zu erleichtern.
Eine Bejagung auf dem Friedhof kommt nach Angaben der Stadt aus Sicherheitsgründen für Besucherinnen und Besucher nicht infrage. Auch eine Vergrämung der Tiere scheidet aus. Hintergrund ist unter anderem die unmittelbare Nähe zur B 471. Aufgescheuchtes oder vertriebenes Wild könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt in den Straßenverkehr geraten und dort Unfälle verursachen. Dieses Risiko steht nach Einschätzung der Verantwortlichen nicht im Verhältnis zu möglichen Schäden an der Grabbepflanzung.
Für Angehörige verweist die Friedhofsverwaltung auf praktische Erfahrungen örtlicher Gärtnereien. So könnten etwa Pfeffer in der Graberde oder Haarspray auf Pflanzen durch Geruch beziehungsweise Geschmack abschreckend auf Tiere wirken. Eine verlässliche Wirkung lasse sich damit allerdings nicht garantieren. Wer die Bepflanzung einer Grabstätte anpassen möchte, sollte sich zusätzlich bei einer Gärtnerei beraten lassen.
Darüber hinaus will die Stadt bei den Möglichkeiten der Grabgestaltung ansetzen. Künftig sollen auf dem gesamten Waldfriedhof auch vollständig geschlossene Grababdeckungen mit Gesteinsplatten zulässig sein. Damit hätten Angehörige eine Alternative zur bepflanzten Grabstätte und könnten Wildverbiss von vornherein vermeiden.
Dafür wird die Friedhofssatzung entsprechend geändert. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, steht derzeit noch nicht fest. Bisher ist lediglich eine Natur- oder Steineinfassung zulässig; der innere Bereich der Grabstätte muss bepflanzt werden. Nach der geplanten Änderung können Grabnutzungsberechtigte selbst entscheiden, ob sie eine Grabstätte bepflanzen oder durch einen Steinmetzbetrieb vollständig abdecken lassen.
Die geplante Satzungsänderung gehört zu mehreren Maßnahmen rund um die städtischen Friedhöfe. Erst Ende September hatte die Stadt Fürstenfeldbruck über weitere Verbesserungen bei Pflege und Infrastruktur informiert. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Pflege- und Sanierungsmaßnahmen sowie der geplante Einsatz von Heißwassergeräten zur Unkrautbekämpfung.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung Fürstenfeldbruck, Waldfriedhofstraße 1, unter Telefon 08141 / 15820.
Quelle: Stadt Fürstenfeldbruck | 05.10.2026
Quelle: Stadt Fürstenfeldbruck
Datum: 05/10/2026
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