Der Landkreis Fürstenfeldbruck schreibt seinen Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fort. Der Plan beschreibt Maßnahmen, mit denen die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung gestärkt und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden soll.
Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 verabschiedet und 2009 von Deutschland unterzeichnet wurde. Der Landkreis hatte bereits 2017 einen ersten umfassenden Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Konvention veröffentlicht.
Seitdem wurden nach Angaben des Landratsamts zahlreiche Vorhaben umgesetzt. Dazu zählen die Einführung des „Inklusionskoffers“, die Einrichtung der Stelle der Inklusionsbeauftragten sowie eine stärkere politische Partizipation durch inklusive Wahlveranstaltungen. Auch die Sensibilisierung für Selbsthilfe, inklusive Sportfeste, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und eine bessere Barrierefreiheit bei Veranstaltungen hätten die Inklusionsarbeit im Landkreis geprägt.
Nach Einschätzung des Landkreises haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die fortschreitende Digitalisierung, neue flexible Arbeitsmodelle und der zunehmende Fachkräftemangel stellten Berufswelt und Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Zugleich rückten der Bedarf an barrierefreien Wohnungen sowie die steigende Zahl von Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen stärker in den Fokus. Auch psychische Erkrankungen würden zunehmend als relevantes Thema wahrgenommen.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck Ende 2025, den Kommunalen Aktionsplan zu evaluieren, zu aktualisieren und fortzuschreiben. In den kommenden Monaten sollen dazu verschiedene Befragungen stattfinden, um die aktuelle Lage und die Bedürfnisse der Beteiligten zu erfassen.
Voraussichtlich im Juli 2026 startet die erste schriftliche Befragung von Menschen mit Behinderung. Dafür werden Fragebögen an 1.800 Bürgerinnen und Bürger mit einem anerkannten Grad der Behinderung in der Region verschickt. Die Auswahl der Stichprobe und der Versand der Schreiben erfolgen über die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), um Datenschutz und Anonymität der Befragten zu gewährleisten.
Im späten Herbst sind Expertenworkshops geplant, in denen konkrete neue Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung entwickelt werden sollen. Ziel ist es, die UN-Behindertenrechtskonvention weiterhin konsequent und passgenau im Landkreis Fürstenfeldbruck umzusetzen.
Die offizielle Vorstellung der aktualisierten Fassung des Kommunalen Aktionsplans ist für Mitte 2027 vorgesehen. Im Zuge der Fortschreibung sucht der Landkreis zudem nach einem neuen Titel für den Aktionsplan. Ideen und Anregungen nimmt die Inklusionsbeauftragte des Landkreises entgegen. Sie steht auch für weitere Fragen zum Thema Inklusion zur Verfügung. Kontakt: inklusion@lra-ffb.bayern.de.
Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Datum: 12/06/2026
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