Dieser Text wurde mit KI erstellt. Grundlage ist die am Ende genannte Quelle.
Wer einen Kartenführerschein aus den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 besitzt, muss ihn spätestens bis zum 19. Januar 2027 gegen ein neues Scheckkarten-Dokument umtauschen. Daran erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Fürstenfeldbruck.
Ab dem 20. Januar 2027 ist das bisherige Führerscheindokument ungültig. Wer es bei einer Polizeikontrolle vorzeigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch im Ausland kann es beispielsweise bei Kontrollen oder beim Buchen eines Mietwagens zu Problemen kommen. Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt ein späterer Stichtag: Sie müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.
Das Landratsamt bittet darum, den Antrag deutlich vor dem Stichtag zu stellen und dafür noch die Zeit bis Jahresende zu nutzen. So sollen Engpässe bei der Bearbeitung vermieden werden. Auch alte rosa und graue Papierführerscheine haben ihre Gültigkeit verloren und sollten, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich gegen einen Kartenführerschein eingetauscht werden. Ausgenommen sind Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern, die vor 1953 geboren wurden.
Für den Umtausch werden das alte Führerscheindokument, ein biometrisches Passbild auf Papier sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 27 Euro. Weitere Informationen gibt es unter https://www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/fuehrerschein. Fragen beantwortet der Bürgerservice unter 08141-519 999.
Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Datum: 03.11.2026
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