Der Landkreis Fürstenfeldbruck entwickelt seinen Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter. Ziel ist es, die Inklusion im Landkreis unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gezielter zu stärken und neue Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 verabschiedet und 2009 von Deutschland unterzeichnet. Sie hält verbindlich fest, dass Inklusion ein Menschenrecht ist. Der Landkreis Fürstenfeldbruck hatte bereits 2017 mit dem Kommunalen Aktionsplan einen ersten umfassenden Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Konvention vorgelegt.
Seitdem wurden nach Angaben des Landkreises zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Einführung des „Inklusionskoffers“, die Einrichtung der Stelle der Inklusionsbeauftragten sowie eine stärkere politische Partizipation durch inklusive Wahlveranstaltungen. Auch die Sensibilisierung für die Selbsthilfe, inklusive Sportfeste, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und eine stärkere Barrierefreiheit bei Veranstaltungen haben die Entwicklung im Landkreis geprägt.
In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert. Digitalisierung, flexible Arbeitsmodelle und Fachkräftemangel stellen Berufswelt und Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Zugleich rücken der Bedarf an barrierefreien Wohnungen, die steigende Zahl von Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen sowie psychische Erkrankungen stärker in den Fokus.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck Ende 2025 beschlossen, den Kommunalen Aktionsplan zu evaluieren, zu aktualisieren und fortzuschreiben. In den kommenden Monaten sollen verschiedene Befragungen die aktuelle Lage und die Bedürfnisse der Beteiligten erfassen. Im späten Herbst sind Expertenworkshops vorgesehen, in denen konkrete neue Maßnahmen entwickelt werden.
Voraussichtlich im Juli 2026 startet die erste schriftliche Befragung von Menschen mit Behinderung. Dafür werden Fragebögen an 1.800 Bürgerinnen und Bürger mit einem anerkannten Grad der Behinderung in der Region versendet. Die Auswahl der Stichprobe und der Versand der Briefe erfolgen über die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales, kurz ZBFS. Damit sollen Datenschutz und Anonymität der befragten Personen gewährleistet werden.
Die offizielle Vorstellung der aktualisierten Fassung des Kommunalen Aktionsplans ist für Mitte 2027 geplant. Im Zuge der Fortschreibung sucht der Landkreis auch nach einem neuen Titel für den Plan. Ideen und Anregungen nimmt die Inklusionsbeauftragte des Landkreises entgegen; sie ist auch für weiterführende Fragen zum Thema Inklusion unter inklusion@lra-ffb.bayern.de erreichbar.
Quelle: Stadt Emmering
Datum: 16/06/2026
Link: Original-Meldung

