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Landkreis Fürstenfeldbruck vergibt freiwillige Zuschüsse für soziale Organisationen

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Der Landkreis Fürstenfeldbruck unterstützt auch 2026 soziale Organisationen mit freiwilligen Zuschüssen. Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Einrichtungen einen Antrag auf Förderung stellen.

Gefördert werden Organisationen, die ihre Angebote im gesamten Landkreis bereitstellen. Dazu zählen nach Angaben des Landratsamts unter anderem Beratungen in sozialen Angelegenheiten, Hilfen bei Krankheit oder im Alter sowie die Betreuung von Familien, wenn der haushaltsführende Elternteil erkrankt ist.

Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite des Landratsamts unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich bereit. Für weitere Informationen ist Herr Zoth unter der Telefonnummer 08141 519 5388 erreichbar.

Die Antragsfrist für die freiwilligen Zuschüsse endet am 30. Juni 2026.

Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Datum: 25/03/2026
Link: Original-Meldung

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