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StartVermischtesLandratsamt FürstenfeldbruckEntscheidung zur Entfernung von Brückenteilen im Olchinger Mädchenbach getroffen

Entscheidung zur Entfernung von Brückenteilen im Olchinger Mädchenbach getroffen

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Die Stadt Olching bleibt weiterhin verantwortlich für das Bergen und die Entsorgung der Betonteile im Mühlbach, während der Freistaat Bayern für die Unterhaltung des Gewässers zuständig ist, da es als Gewässer 1. Ordnung klassifiziert wurde. Die Regierung erläutert, dass der ohne Genehmigung errichtete Gewässeraufstauer unterhalb der Brücke im Nebenarm des Mühlbachs von der Stadt Olching zugunsten des früheren Mädchenbades gebaut wurde. Daher trägt die Stadt die Verantwortung für die Beseitigung der Betonteile, und die Kosten können nicht auf das Landratsamt Fürstenfeldbruck oder den Freistaat Bayern übertragen werden.

Seit dem Einsturz der Brücke zum Vogelpark im Sommer 2023 stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit für die Entfernung der Bruchstücke im Gewässer. Das Landratsamt verpflichtete die Stadt Olching zur Beseitigung der Überbleibsel, da sie die Brücke errichtet hat. Uneinigkeit bestand lediglich über das Eigentum der Betonteile des Aufstauers und deren Konstruktion.

Bisher galt der Mühlbach als Gewässer 3. Ordnung, basierend auf einer Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts München, was die Zuständigkeit bei der Stadt Olching verorten würde. Diese Einschätzung wurde jedoch von der Stadt infrage gestellt, gestützt auf ein aktuelles Gerichtsurteil des VG Augsburg, das festlegte, dass natürliche Seitenarme Hauptgewässern zugeordnet werden. Dieses Urteil könnte den Mühlbach als Gewässer 1. Ordnung klassifizieren.

Zur Klärung der natürlichen oder künstlichen Herkunft des Mühlbachs wurden historische Dokumente und Pläne über den Gewässerverlauf der Amper untersucht. Da der Mühlbach durch den Bau des Wasserkraftwerks nicht verändert wurde, kann er als natürlicher Nebenarm der Amper eingestuft werden, was die Einstufung als Gewässer 1. Ordnung und die Unterhaltungspflicht des Freistaats Bayern zur Folge hat. Diese rechtliche Einschätzung wurde von der Regierung von Oberbayern überprüft und bestätigt.

Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Datum: 12.05.2025
Link: Original-Meldung

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