Gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz sind die Kommunen verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Gas oder Öl zum Heizen nicht mehr zulässig. Der sanfte Übergang zu einer Wärmeversorgung, die auf erneuerbaren Energien basiert, wird in Puchheim durch die kommunale Wärmeplanung gestaltet. Der städtische Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschloss bereits Ende 2023, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Nachdem die Bundesförderung zugesichert wurde, erfolgte im Herbst 2024 die Ausschreibung zur fachlichen Unterstützung. Laut Ausschreibungsergebnis wird der Plan nun mit Hilfe der ENIANO GmbH erarbeitet, die bereits einen Energienutzungsplan auf Landkreisebene entwickelt hat. Die dabei gesammelten Daten fließen direkt in die Wärmeplanung für Puchheim ein. Außerdem werden die Wärmepotentiale der örtlichen Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe erfasst und in die Planung integriert. Das Ziel ist, die kommunale Wärmeplanung bis Ende 2025 abzuschließen. Das Projekt „KSI: Kommunale Wärmeplanung Puchheim“ erstreckt sich vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 und wird unter dem Förderkennzeichen 67K29116 durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützt. Seit 2008 fördert die Bundesregierung im Rahmen dieser Initiative zahlreiche Projekte zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Die Maßnahmen reichen von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfen und Fördermöglichkeiten. Diese Vielfalt gewährleistet innovative Konzepte. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt dazu bei, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene zu stärken und bringt sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen zahlreiche Vorteile. Weitere Informationen zur Förderung sind unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie verfügbar.
Quelle: Stadt Germering
Datum: 12.2.2025

