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StartStädte & GemeindenPuchheimNeuregelung der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 – Wesentliche Änderungen für Bayern

Neuregelung der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 – Wesentliche Änderungen für Bayern

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Ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Regelungen zur Grundsteuer in Kraft. Diese Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherigen Bewertungsansätze für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Bayerische Landtag verabschiedete am 23. November 2021 ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer auf Landesebene. In Bayern wird bei der Berechnung der Grundsteuer künftig der Grundstückswert nicht mehr berücksichtigt; stattdessen erfolgt die Berechnung auf Grundlage der Flächen von Grundstücken und Gebäuden. Der Stadtrat von Puchheim hat am 26. November 2024 die Satzung zur Festlegung der Grundsteuerhebesätze verabschiedet. Für die Stadt Puchheim gelten folgende Hebesätze: Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt 630 v. H., während die Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 350 v. H. beträgt. Weitere Informationen sind unter www.puchheim.de/grundsteuer verfügbar.

Quelle: Stadt Germering
Datum: 12.2.2025

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