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Bundestagswahl 2025 – Wichtige Informationen zur Briefwahl und Fristen

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Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt, nachdem der Bundespräsident den Wahltermin am 27. Dezember 2024 festgelegt hat. Da die Wahl innerhalb von 60 Tagen nach dieser Bekanntgabe durchgeführt werden muss, ergeben sich erhebliche Fristenverkürzungen, insbesondere für die Briefwahl. Wahlbenachrichtigungen wurden an alle wahlberechtigten Bürger versandt. Briefwahlanträge können digital über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder hier beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines schriftlichen Antrags per Post oder über den Hausbriefkasten sowie einer persönlichen Antragstellung im Rathaus. Für die vorgezogene Bundestagswahl bleibt den Briefwählerinnen und Briefwählern nur wenig Zeit, um ihre Stimmen abzugeben. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies bis zum 16. Februar online tun; ein schriftlicher Antrag sollte bis zu diesem Datum ebenfalls eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Wahlamt ist während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 16:00 bis 18:30 Uhr, möglich. Ab dem 17. Februar 2025 sollten Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Rathaus beantragt werden, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden. Am Wahltag können die Wahlbriefe bis 18 Uhr in den Briefkasten im Rathaus Gröbenzell eingeworfen werden. Außerdem können Wähler vor Ort im Rathaus die Unterlagen beantragen und in einer Wahlkabine abstimmen. Für Deutsche im Ausland sind spezielle Antragsformulare verfügbar. Gröbenzell gehört im Jahr 2025 zum Wahlkreis Fürstenfeldbruck (Wahlkreisnummer 214). Bei dieser Wahl werden in bestimmten Wahlbezirken markierte Stimmzettel ausgegeben, die zur statistischen Auswertung verwendet werden, ohne das Wahlgeheimnis zu gefährden. Es ist wichtig, die Wahlbenachrichtigung zu beachten, um Informationen über das Wahllokal und die Barrierefreiheit zu erhalten. Die Stimmzettel stehen aufgrund der verkürzten Fristen erst zwei Wochen vor der Wahl zur Verfügung, weshalb die Gemeinde eine frühzeitige Beantragung der Unterlagen empfiehlt. Bei Fragen steht das Wahlamt den Bürgern zur Verfügung und bemüht sich, Lösungen zu finden. Die vorgezogene Wahl in Gröbenzell stellt eine Herausforderung für die Gemeinde dar und erfordert zusätzlichen Arbeitsaufwand. Die Gemeinde bedankt sich herzlich für die Mithilfe und das Verständnis der wahlberechtigten Bürger. Der kurze Zeitraum für die Beantragung der Briefwahl kann Fragen und Probleme aufwerfen, insbesondere bei Urlaubsplänen.

Quelle: Stadt Germering
Datum: 12.2.2025

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