Jedes Jahr findet in Bayern – wie auch im restlichen Bundesgebiet – der Mikrozensus statt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung. Im gesamten Land sind ein Prozent der Bevölkerung, was in Bayern rund 130.000 Personen entspricht, zur Auskunft verpflichtet. Durch ihre Teilnahme helfen die Befragten, faktenbasierte politische Entscheidungen zu treffen. Die Erhebung erfolgt entweder durch Telefoninterviews oder über eine Online-Befragung. Nur durch zuverlässige und qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen, etwa zur Bekämpfung von Armut oder zur Unterstützung von Pensionären und der Förderung von Kinderbetreuung, präzise getroffen werden. Um dies sicherzustellen, besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Pflicht zur Auskunft. Die Einzelangaben der Befragten werden streng geheim gehalten, sodass keine Rückschlüsse auf persönliche Daten möglich sind. Der Auswahlprozess für die zu befragenden Haushalte erfolgt durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren, das zunächst die Gebäude bzw. Gebäudeteile auswählt, aus denen die Befragungen stattfinden. Die Bewohner dieser Gebäude werden dann befragt. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren die Stichprobe durch die Klingelschilder und können sich als Vertreter des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. Danach erhalten die ausgewählten Haushalte ein schriftliches Einladungsschreiben zur Teilnahme am Mikrozensus. In diesem Schreiben werden sie detailliert über den Erhebungsprozess informiert und gebeten, die Fragen im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. In Bayern sind rund 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte für die Telefoninterviews im Einsatz. Die Auskunftspflicht bleibt bestehen. Weitere Informationen sind erhältlich unter: [https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html](https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html) (Bilder: Gerd Altmann auf Pixabay).
Quelle: Stadt Fürstenfeldbruck
Datum: 01.01.2025