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Stadt und Staatliches Bauamt beschließen weiteres Vorgehen zur Umverlegung der B 2 in Fürstenfeldbruck

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Das zuständige Fernstraßen-Bundesamt hat kürzlich der Umverlegung der B 2 in Fürstenfeldbruck auf die gegenwärtige LKW-Umfahrungsstrecke, über die Oskar-von-Miller-Straße, Fürstenfelder und Äußere Schöngeisinger Straße, zugestimmt. Stadt und Staatliches Bauamt haben bei einem Treffen weitere Schritte vereinbart. Bereits im September 2023 hatten sich die Stadt Fürstenfeldbruck und das Staatliche Bauamt Freising darauf geeinigt, die Option einer Umverlegung der B 2 zu prüfen. Durch die innerörtliche Verlegung könnten die unterschiedlichen Interessen der Stadt und des Bauamts in Bezug auf die Erneuerung der Amperbrücke sowie den voraussichtlichen Wegfall der Schwerverkehrsbeschränkung in Einklang gebracht werden. Für ein potenzielles Umwidmungsverfahren der betroffenen Straßenabschnitte hat das Staatliche Bauamt Freising Unterlagen für eine Bewertung durch das Fernstraßen-Bundesamt erstellt. Hierbei wurden verschiedene Merkmale wie Verkehrsbelastung, Verkehrszusammensetzungen, Reisezeiten, Straßenbreiten, Trennung der Verkehrsarten, Verkehrsqualitäten sowie der Zustand der Straßen und Bauwerke untersucht und verglichen. Mit einem Schreiben des Fernstraßen-Bundesamtes an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 08.11.2024 wurde die Zustimmung zur Umstufung der B 2 in Fürstenfeldbruck erteilt. In einem Treffen am Mittwoch, den 27.11.2024, wurden die nächsten Schritte für die kommenden Monate vereinbart. Für die umzustufenden Streckenanteile werden etwaige Erhaltungsrückstände untersucht und monetär bewertet. Hierfür beauftragen Stadt und Bauamt ein unabhängiges und fachkundiges Ingenieurbüro. Der daraus resultierende finanzielle Ausgleich zwischen den Baulastträgern Bund und Stadt wird Bestandteil einer finalen Umstufungsvereinbarung. Für die Amperbrücke wird das Staatliche Bauamt Freising eine Vorplanung mit Kostenberechnung für eine denkmalverträgliche Sanierungs- oder Teilerneuerungs-Variante in Auftrag geben. Sofern diese Variante technisch umsetzbar ist und die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde erhält, kann die Stadt auf dieser Basis die Planungen in eigener Zuständigkeit fortsetzen. Das Staatliche Bauamt Freising steht am 05.02.2025 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tiefbau für Auskünfte und einen aktuellen Informationsaustausch zur Verfügung. Sobald alle finanziellen und technischen Rahmenbedingungen für eine Umstufung festgelegt sind, kann eine Umstufungsvereinbarung abgestimmt und das Votum im Stadtrat eingeholt werden. Mit der bereits erteilten Zustimmung des FBA und einer von beiden Seiten unterzeichneten Umstufungsvereinbarung kann das Verfahren beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingeleitet werden.

Quelle: Stadt Fürstenfeldbruck
Datum: 27.11.2024

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