Im Netzgebiet Olching erhalten derzeit zahlreiche Haushalte Schreiben anderer Messstellenbetreiber, die den Einbau eines intelligenten Messsystems, eines sogenannten Smart Meters, anbieten. Die Gestaltung kann den Eindruck erwecken, ein Zählerwechsel sei bereits konkret vorgesehen oder besonders dringend. Tatsächlich handelt es sich um ein freiwilliges Angebot eines Drittanbieters.
Kundinnen und Kunden müssen weder auf ein solches Schreiben reagieren noch einen Installationstermin vereinbaren oder einen Vertrag abschließen. Der gesetzlich vorgesehene Einbau moderner Messeinrichtungen beziehungsweise intelligenter Messsysteme erfolgt unabhängig davon durch den zuständigen Messstellenbetreiber, die Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG.
Wer einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen möchte, sollte zuvor die Konditionen genau prüfen. Auch wenn der Einbau zunächst kostenfrei angeboten wird, können laufende jährliche Entgelte für den Messstellenbetrieb anfallen. Zu beachten sind insbesondere einmalige und laufende Kosten, Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen sowie die tatsächlich enthaltenen Leistungen. Auch ein Vergleich mit den Konditionen und gesetzlichen Preisobergrenzen der Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG wird empfohlen.
Ein Zählerwechsel führt nicht automatisch zu einem geringeren Netzentgelt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Wallboxen. Fragen zu einem erhaltenen Angebot können direkt an die Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG gerichtet werden: msb@stromnetz-olching.de.
Quelle: Stadt Olching
Datum: 15/10/2026
Link: Original-Meldung

