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Betrüger erbeuten Vermögen einer Rentnerin in Krailling

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In Krailling im Landkreis Starnberg haben bislang unbekannte Täter am Donnerstag, 27. August 2026, eine Rentnerin um Schmuck, Gold und Bargeld gebracht. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck hat die Ermittlungen übernommen.

Gegen 12.00 Uhr erhielt die Kraillingerin einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Der Mann schilderte nach Angaben der Polizei die bekannte Masche einer Einbruchsserie in der Nachbarschaft. Dadurch brachte er die Frau dazu, ihr Vermögen in einem Kochtopf vor die Wohnungstür zu stellen.

Auffällig war laut Polizei in diesem Fall eine zusätzliche Anweisung: Die Wertgegenstände sollten in Alufolie eingewickelt werden. Der Anrufer behauptete, angebliche Einbrecher würden neuerdings ein Gerät verwenden, das Geld und Schmuck von außen per Scan erkennen könne.

Die Rentnerin stellte den Kochtopf wenig später vor ihrer Wohnungstür ab. Währenddessen wurde sie weiter am Telefon gehalten. Kurz vor 15.00 Uhr, als das Gespräch bereits beendet war, bemerkte sie, dass der Inhalt des Topfes entwendet worden war.

Die genaue Schadenshöhe ist noch Gegenstand weiterer Ermittlungen. Nach ersten Einschätzungen dürfte sie im niedrigen sechsstelligen Bereich liegen.

Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck bittet Zeugen, die im Bereich der Bergstraße verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 08141/6120 zu melden. Nach Zeugenaussagen könnte es sich beim Abholer um einen etwa 20 bis 25 Jahre alten Mann gehandelt haben. Er soll ungefähr 175 Zentimeter groß gewesen sein und ein schwarzes T-Shirt mit buntem Aufdruck sowie eine graue lange Hose getragen haben.

Die Polizei weist erneut darauf hin, Telefonate zu beenden, wenn unklar ist, wer anruft, oder wenn Druck ausgeübt wird. Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer 110 an. Wer unsicher ist, soll selbst die 110 wählen, dabei aber nicht die Rückruftaste nutzen. Angehörige sollten unter der bekannten Nummer kontaktiert werden. Am Telefon sollten keine Angaben zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen gemacht werden. Geld oder Wertsachen dürfen niemals an unbekannte Personen übergeben werden. Im Zweifel sollte eine Vertrauensperson hinzugezogen oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden.

Quelle: Polizei Präsidium Oberbayern Nord | 28.08.2026

Quelle: Polizei Präsidium Oberbayern Nord
Datum: 28/08/2026
Link: Original-Meldung

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