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Germering sucht Käufer für Grundstück mit Wohnhaus an der Zeusstraße

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Die Große Kreisstadt Germering bereitet den Verkauf eines wohnwirtschaftlich bebauten Grundstücks an der Zeusstraße 23 in 82110 Germering vor. Um alle Interessenten und Bewerber gleich zu behandeln, soll zunächst ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Auf diesem Weg will die Stadt einen geeigneten Käufer für das Objekt finden.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Fläche von 820 Quadratmetern in bevorzugter Germeringer Randlage. Darauf steht ein Dreifamilienwohnhaus, das nach Angaben der Stadt teilweise unterkellert ist. Das Gebäude wurde etwa 1950 errichtet und 1960 aufgestockt. Zum Objekt gehören außerdem drei Garagen, ein Garten und eine kleine Terrasse.

Derzeit sind zwei Wohnungen in dem Haus vermietet. Sie haben eine Größe von 50 Quadratmetern und 62 Quadratmetern. Die Wohnung im Erdgeschoss mit 72 Quadratmetern steht leer. Das Gebäude verfügt über eine Gaszentralheizung sowie eine zentrale Warmwasserversorgung.

Ein Gutachten vom 18. Dezember 2024 beziffert den Marktwert des Objekts auf 1.250.000 Euro. Dieser Wert spielt auch für das weitere Verfahren eine Rolle: Nach Angaben der Stadt soll das Grundstück am Ende an den Höchstbietenden vergeben werden, sofern dessen Angebot nicht unter dem Gutachtenwert liegt.

Interessenten können bis zum 31. Juli 2026 zunächst ihr allgemeines Interesse an dem Objekt bekunden. Anschließend soll in einer Sitzung des Hauptausschusses über das Ergebnis dieser Interessenbekundung beraten werden. In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, dass die Stadt Germering die Interessenten anschreibt und sie bittet, ein endgültiges Kaufpreisangebot abzugeben.

Kommt mit dem Höchstbietenden innerhalb von drei Monaten nach Zuschlagserteilung kein Kaufvertrag zustande, ohne dass die Stadt Germering die Verzögerung zu vertreten hat, behält sich die Stadt vor, die Vergabeentscheidung zu revidieren und eine neue Interessenbekundung durchzuführen.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Verfahren um ein Interessenbekundungsverfahren beziehungsweise Markterkundungsverfahren handelt. Es soll transparent und diskriminierungsfrei ablaufen, findet aber außerhalb des EU- beziehungsweise Kartellvergaberechts statt. Nach Darstellung der Stadt handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren und auch nicht um eine Auslobung oder einen Wettbewerb im vergaberechtlichen Sinn. Ein Anspruch auf die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens oder eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession besteht demnach nicht. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet.

Eine Erstattung von Kosten, die Teilnehmern oder von ihnen beauftragten Dritten durch die Entwicklung, Bearbeitung oder Erstellung eines Konzeptes sowie durch sonstige Arbeiten oder die Teilnahme am Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen. Unterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.

Ansprechpartner bei der Stadt Germering ist die Liegenschaftsabteilung. Zuständig ist Abteilungsleiter Helmut Gallecker, Rathausplatz 1, 82110 Germering, 3. Stock, Zimmer 301. Telefonisch ist die Abteilung unter (089) 89 419 – 214 erreichbar, per Fax unter (089) 89 419 – 230.

Quelle: Stadt Germering
Datum: 06/07/2026
Link: Original-Meldung

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