Angesichts der aktuellen Hitze und Trockenheit ruft die Stadt Fürstenfeldbruck zu einem besonders vorsichtigen Umgang mit offenem Feuer, Grillgeräten und Glut im Freien auf. Ein allgemeines Verbot für offenes Feuer im Stadtgebiet besteht nach Angaben der Stadt derzeit zwar nicht. Entscheidend sei aber, dass für die Umgebung keine Brandgefahren entstehen.
Corinna Schneider vom Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung macht deutlich, dass die Regeln je nach Ort unterschiedlich sein können. Öffentliche Grillmöglichkeiten gibt es in Fürstenfeldbruck an der Amper im Bereich Äußere Schöngeisinger Straße sowie am Pucher Meer. Dort darf nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen gegrillt werden.
Am Pucher Meer sind Feuer und Grillen ausschließlich an speziell eingerichteten und ausgewiesenen Feuer- und Grillplätzen erlaubt. Im Erholungsgebiet an der Äußeren Schöngeisinger Straße sind offene Feuerstellen untersagt; ausgenommen ist auch dort nur das Grillen auf den vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen.
An weiteren Orten im Stadtgebiet gelten eigene Vorgaben. Auf dem Gelände der Aumühle sowie des Kreativquartiers Aumühle-Lände sind offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten, Gase und pyrotechnische Gegenstände grundsätzlich verboten. Auch auf dem Volksfestplatz sind offenes Feuer und Grillen nicht erlaubt.
Unabhängig vom jeweiligen Standort bittet die Stadt derzeit um besondere Umsicht, da die Temperaturen bis knapp 40 Grad erreichen können. Offene Feuer im Freien sind nur zulässig, wenn ausreichend Abstand zu Gebäuden, brennbaren Stoffen, leicht entzündbaren Materialien und Waldflächen eingehalten wird. Bei starkem Wind darf Feuer im Freien nicht betrieben werden beziehungsweise muss gelöscht werden.
Feuerstellen müssen zudem ständig beaufsichtigt werden. Wer den Ort verlässt, muss sicherstellen, dass Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Brandrückstände sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Schneider weist außerdem darauf hin, dass für Feuer oder Grillen außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze stets die Zustimmung der Grundstücksberechtigten erforderlich ist. Auch naturschutzrechtliche Vorgaben und mögliche Regelungen in Schutzgebieten müssen beachtet werden.
Für Veranstaltungen gelten zusätzliche Anforderungen. Soll dort Feuer eingesetzt werden, etwa in Form eines Lagerfeuers, beim Grillen oder bei vergleichbaren Nutzungen, wird die Feuerwehr als Fachstelle beteiligt. Im jeweiligen Bescheid können dann konkrete Auflagen festgelegt werden.
Die Stadt Fürstenfeldbruck bittet alle Bürgerinnen und Bürger, gerade bei trockener Vegetation, hohen Temperaturen und Wind umsichtig zu handeln. Schon Funkenflug, weggeworfene Zigaretten oder nicht vollständig abgelöschte Glut können Brände auslösen. Aktuelle Warnungen und Verhaltensempfehlungen für den Landkreis veröffentlicht auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck über seinen Info- und Warnkanal.
Quelle: Stadt Fürstenfeldbruck
Datum: 24/06/2026
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