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Bayerischer Wassercent gilt ab 1. Juli 2026

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Ab 1. Juli 2026 wird in Bayern der neu eingeführte Wassercent erhoben. Darauf weist die Gemeinde Maisach unter Berufung auf Informationen des Landratsamts Fürstenfeldbruck hin. Betroffen sind Wasserentnehmer, die Grundwasser aus einem eigenen, behördlich genehmigten Brunnen entnehmen. Sie müssen für die geförderte Menge künftig eine Abgabe an den Freistaat Bayern entrichten.

Private Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die ihr Wasser über einen Wasserversorger beziehen, gelten nicht als Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts. Für sie wird der Wassercent über den Wasserpreis abgerechnet. Damit betrifft die neue Regelung im Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger nicht die direkte Meldung an die Behörde, sondern die Kostenstruktur der Wasserversorgung.

Grundlage ist die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes. Mit ihr wurde der Wassercent zum 1. Januar 2026 in Bayern eingeführt. Ab 1. Juli 2026 werden nun die geförderten Wassermengen erfasst und berechnet. Ziel der Abgabe ist es, den Grundwasserschutz in Bayern zu fördern und zu einem schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beizutragen. Die Einnahmen sollen zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet werden.

Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser, also pro 1.000 Liter. Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags fällt die Zahlung erst an, wenn die Entnahmemenge 5.000 Kubikmeter pro Jahr übersteigt. Für das Jahr 2026 gilt wegen des verkürzten Erfassungszeitraums vom 1. Juli bis 31. Dezember ein Freibetrag von 2.500 Kubikmetern. Die Zahlung für diesen ersten Zeitraum erfolgt im Jahr 2027. Ab 2027 wird dann jeweils die Entnahmemenge eines vollständigen Jahres erfasst und berechnet.

Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert zugrunde gelegt oder die tatsächliche Entnahmemenge, sofern diese der Wasserrechtsbehörde mitgeteilt wird. Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können ihre tatsächlich entnommene Menge bis zum 1. März 2027 gegenüber dem Landratsamt Fürstenfeldbruck melden. Das Bayerische Umweltministerium plant dafür eine elektronische Übermittlung der Daten.

Das Ministerium empfiehlt, die Zählerstände von Messeinrichtungen wie Wasseruhren oder Stromzählern bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Nur so lässt sich die tatsächlich entnommene Wassermenge glaubhaft nachweisen.

Quelle: Stadt Maisach
Datum: 18/06/2026
Link: Original-Meldung

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