Ab 1. Juli 2026 wird in Bayern der neu eingeführte Wassercent erhoben. Darauf weist das Landratsamt Fürstenfeldbruck hin. Zahlen müssen die Abgabe Wasserentnehmer, die Grundwasser aus einem eigenen, behördlich genehmigten Brunnen fördern. Für die entnommene Menge wird dann ein Entgelt an den Freistaat Bayern fällig.
Private Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die ihr Wasser über einen Wasserversorger beziehen, gelten nicht als Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts. Sie zahlen den Wassercent nicht direkt an die Behörde, sondern über den Wasserpreis.
Grundlage ist die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes. Mit ihr wurde der Wassercent zum 1. Januar 2026 in Bayern eingeführt. Ab 1. Juli 2026 wird die geförderte Wassermenge erfasst und berechnet. Ziel der Abgabe ist der Schutz des Grundwassers. Der Wassercent soll zu einem schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und sollen für Maßnahmen zum Wasserschutz sowie für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet werden.
Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Ein Kubikmeter entspricht 1.000 Litern. Wegen des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags fällt die Zahlung erst für Mengen an, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigen. Für das Startjahr 2026 wird nur der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember erfasst. Deshalb beträgt der Freibetrag für 2026 2.500 Kubikmeter. Die Zahlung für diesen Zeitraum erfolgt im Jahr 2027. Ab 2027 wird jeweils die Entnahmemenge eines ganzen Jahres zugrunde gelegt.
Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert herangezogen oder die tatsächliche Entnahmemenge, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, können ihre tatsächlich entnommene Menge bis zum 1. März 2027 beim Landratsamt Fürstenfeldbruck melden. Das bayerische Umweltministerium plant dafür eine elektronische Übermittlung der Daten.
Das Ministerium empfiehlt, Zählerstände von Messeinrichtungen zu dokumentieren. Dazu zählen etwa Wasseruhren oder Stromzähler an Pumpen. Die Stände sollten zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 festgehalten werden. Dies ist notwendig, um die tatsächlich entnommene Wassermenge glaubhaft nachweisen zu können.
Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Datum: 17/06/2026
Link: Original-Meldung

