Die Stadt Fürstenfeldbruck weist auf den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Amper hin. Betroffen ist der Abschnitt von Flusskilometer 73 bis 104 als Gewässer I. Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Fürstenfeldbruck, Olching sowie der Gemeinden Kottgeisering, Grafrath, Schöngeising, Türkenfeld und Emmering im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Die Bekanntmachung der Stadt ist auf der entsprechenden Webseite abrufbar. Die Pläne und sonstigen Unterlagen zu dem Vorhaben liegen außerdem vom 31.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 in der Verwaltung der Stadt Fürstenfeldbruck, Hauptstraße 31, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. In diesem Zeitraum sind die Unterlagen auch auf der Internetseite des Landratsamts Fürstenfeldbruck unter https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/gewaesserschutz/aktuelles zu finden.
Für Einwendungen gilt eine Frist bis zum 15. Mai.
Quelle: Stadt Fürstenfeldbruck
Datum: 13/04/2026
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