Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat das Überschwemmungsgebiet entlang der Amper neu berechnen lassen und setzt es nun neu fest. Damit werden der räumliche Geltungsbereich des Überschwemmungsgebiets sowie die gesetzlichen Vorgaben für das Bauen in diesem Bereich angepasst.
Für die Neu-Festsetzung startet jetzt das Anhörungsverfahren. Vom 31. März bis 30. April 2026 können die geänderten Karten und Unterlagen in den betroffenen Gemeinden öffentlich eingesehen werden. Betroffen sind die Städte Fürstenfeldbruck und Olching sowie die Gemeinden Emmering, Grafrath, Kottgeisering, Schöngeising und Türkenfeld.
Nach Angaben des Landratsamts kommt es dabei zu einer geringfügigen Änderung des räumlichen Geltungsbereichs. 260 Flurnummern werden neu in das Überschwemmungsgebiet aufgenommen. Insgesamt umfasst das neue Gebiet 2364 Flurnummern. Grundlage ist die neue Berechnung des Wasserwirtschaftsamts München.
Die bestehende Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Amper geht auf den 11. März 1976 zurück und muss regelmäßig aktualisiert werden. Vor dem Erlass der neuen Überschwemmungsgebietsverordnung ist deshalb ein Anhörungsverfahren vorgeschrieben, in dessen Rahmen die Unterlagen einen Monat lang öffentlich ausliegen. Zusätzlich können sie auf der Homepage des Landratsamts unter www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/gewaesserschutz/aktuelles eingesehen werden.
Einwendungen können nur Eigentümerinnen und Eigentümer erheben, deren Grundstücke neu in das Überschwemmungsgebiet aufgenommen werden oder bei denen sich die überschwemmte Fläche vergrößert. Schriftliche Einwände sind bei den betroffenen Kommunen und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck möglich.
Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Datum: 31/03/2026
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