Zum Puchheimer Volksfest AUFTAKT 2026 hat die Stadt die wichtigsten organisatorischen Regelungen veröffentlicht. Während der Festzeit gelten am Volksfestplatz und im Umfeld zusätzliche Halte- und Parkverbote, damit Zufahrten für Anwohnende und Rettungsfahrzeuge jederzeit frei bleiben. Die Einhaltung wird von Parküberwachung und Polizei kontrolliert.
Der Parkplatz neben dem Volksfestplatz wird während des Volksfests teilweise für Einsatzfahrzeuge gesperrt. Ein weiterer Bereich dient als Fahrradabstellplatz, zudem werden dort zwei Behindertenparkplätze eingerichtet. Zwei zusätzliche Behindertenparkplätze stehen in der Alpenstraße gegenüber der Zugspitzstraße zur Verfügung.
Am Samstag, 11. April, kommt es wegen der Aufstellung des Festzuges ab etwa 12.30 Uhr zu Sperrungen im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Obere Lagerstraße und der Lochhauser Straße bis zum Aubinger Weg sowie in der Fichten- und Buchenstraße. Ab 14 Uhr bis voraussichtlich 16 Uhr sind wegen des Festumzugs auch die Lochhauser Straße, die Birkenstraße und die Bürgermeister-Ertl-Straße zeitweise betroffen. Auch der Linienbusverkehr kann dadurch beeinträchtigt sein.
Am Sonntag, 19. April, wird ab Mittag die Bürgermeister-Ertl-Straße für Aktionen unmittelbar vor dem Volksfestplatz vollständig gesperrt. Die Durchfahrt ist dann auch für Anwohnende nicht möglich. Für das Feuerwerk an diesem Abend, das gegen 21 Uhr auf der Wiese nördlich der Zugspitzstraße stattfindet, wird die Alpenstraße zwischen Hausnummer 70 und der Einmündung Bürgermeister-Ertl-Straße von 20.30 Uhr bis etwa 22 Uhr voll gesperrt.
In den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag ist die Bürgermeister-Ertl-Straße zwischen Alpenstraße und Höpflweg jeweils von 18 Uhr bis Betriebsende des Volksfestes gesperrt. Ausgenommen sind nur Busse, Einsatz- und Veranstalterfahrzeuge. Wer Volksfestbesucherinnen und -besucher am Wochenende nach 18 Uhr abholen möchte, soll einen weiter entfernten Treffpunkt vereinbaren.
Darüber hinaus gilt vom 10. April bis 19. April ein Alkoholverbotsbereich auf dem Volksfestplatz und in der angrenzenden Umgebung. Betroffen sind auch die Flächen an Realschule und Gymnasium sowie die Skateranlage. Nur im Bierzelt selbst und im zugehörigen Biergarten ist der Konsum alkoholischer Getränke erlaubt. Im gleichen Zeitraum ist das Mitführen von Glasflaschen auf den betroffenen Flächen untersagt. Die genaue Verbotsfläche ist auf einem Lageplan eingezeichnet, der an den Amtstafeln und am Eingang des Volksfestes ausgehängt ist.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass im Umfeld des Volksfestplatzes keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, nicht mit dem Auto anzureisen, sondern öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, zu Fuß zu kommen oder das Fahrrad zu nehmen. Für Fahrräder wird direkt neben dem Volksfestplatz ein gut ausgeleuchteter Abstellplatz eingerichtet. Fahrräder dürfen nicht auf Gehwegen oder Einzäunungen abgestellt werden; störende Räder werden bei Bedarf entfernt. Wer dennoch mit dem Auto kommt, soll eine weiter entfernte Parkmöglichkeit wählen. Grundstücks- und Feuerwehrzufahrten sowie Rettungswege müssen freigehalten werden, andernfalls drohen Verwarnungen und Abschleppmaßnahmen. Der Taxistand befindet sich in der Alpenstraße.
Auch der „Volksfestbus“ steht in diesem Jahr wieder zur Verfügung. An den Freitagen wird die MVV-Regionalbuslinie 855 nach 20.20 Uhr entsprechend eingesetzt.
Quelle: Stadt Puchheim
Datum: 26/03/2026
Link: Original-Meldung

