Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und andere soziale Einrichtungen Anträge auf freiwillige Zuschüsse des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen. Die Frist für die Antragsstellung endet am 30. Juni 2025.
Unterstützt werden Organisationen, die ihre Dienstleistungen, wie Beratungen in sozialen Angelegenheiten, Hilfestellungen bei Krankheit oder im Alter sowie die Unterstützung von Familien während der Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, im gesamten Landkreis anbieten. Die Antragsformulare stehen im Downloadbereich auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten zur Verfügung. Für weitere Informationen ist Herr Zoth unter der Telefonnummer 08141 519 5388 erreichbar.
Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Datum: 29/04/2025
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